Arbeitnehmerüberlassung
Im März 1999 wurde unsere seit 30.04.1996 bestehende Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vom Präsidenten des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt / Thüringen auf unbefristete Zeit verlängert.
Hauptsächlich werden unsere Mitarbeiter für folgende Tätigkeiten eingesetzt
- Kassierer zum Einsatz im Einzelhandel
- Stocking-Crew´s zur Bestückung von Warenträgern
- Mitarbeiter Warenannahme/Lagerwirtschaft
- Fleischer
- Mitarbeiter zum Auf- und Umbau von Filialen im Handel
- Mitarbeiter für Empfangsdienste
- Mitarbeiter für die kaufmännische Verwaltung
Darüber hinaus können auch Servicekräfte für andere Aufgaben (Fleischer, Dolmetscher, Hostessen u. a.) gestellt werden.